Wir sind anerkannte Bildungsstätte!

Für Dich als angestellte(r) Teilnehmer(in) mit schwerpunktmäßigem Arbeitsort im Land Brandenburg, Sachsen-Anhalt oder im Saarland besteht die Möglichkeit, Deine Fastenzeit bei uns als Bildungsurlaub mit 5 Tagen Sonderurlaub von Deinem Arbeitgeber zu verbringen.

Achtung! Bitte beachte:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen erkennen das Fasternwandern leider NICHT als Bildungsurlaub an.

Des weiteren kann der Bildungsurlaub inkl. Anfahrtskosten steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Auf unserer Seite “Termine” findest du alle geplanten Fastenwochen, für die Deine Fastenzeit als Bildungsurlaub anerkannt wird.

Ist Dein Arbeitsort im Land Brandenburg, kannst Du Dir hier zur Vorlage beim Arbeitgeber den Anerkennungsbescheid herunterladen:
Anerkennungsbescheid vom Land Brandenburg 2024 

Ist Dein Arbeitsort im Land Sachsen-Anhalt, kannst Du Dir hier zur Vorlage beim Arbeitgeber den Anerkennungsbescheid herunterladen: 
Anerkennungsbescheid des Landes Sachsen-Anhalt

Das ausgefüllte Formular der Anmeldebescheinigung zur Vorlage bei Deinem Arbeitgeber wird Dir von uns zugesendet.

Mehr Informationen rund um das Thema “Bildungsurlaub” findest du zum Beispiel hier: www.bildungsurlaub.de

Für Deine Fragen dazu stehen wir Dir immer gern zur Verfügung.