Wir sind anerkannte Bildungsstätte!

Für Dich als angestellte(r) Teilnehmer(in) mit schwerpunktmäßigem Arbeitsort im Land Sachsen-Anhalt oder im Saarland (bis August 2025) besteht die Möglichkeit, Deine Fastenzeit bei uns als Bildungsurlaub mit 5 Tagen Sonderurlaub von Deinem Arbeitgeber zu verbringen.

Achtung! Bitte beachte: Alle anderen Bundesländer erkennen das Fasternwandern leider NICHT als Bildungsurlaub an.

Des weiteren kann der Bildungsurlaub inkl. Anfahrtskosten steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Auf unserer Seite “Termine” findest du alle geplanten Fastenwochen, für die Deine Fastenzeit als Bildungsurlaub anerkannt wird.

Noch möglich bis Ende August 2025
Ist Dein Arbeitsort im
Land Sachsen-Anhalt, kannst Du Dir hier zur Vorlage beim Arbeitgeber den Anerkennungsbescheid herunterladen: 
Anerkennungsbescheid des Landes Sachsen-Anhalt

Das ausgefüllte Formular der Anmeldebescheinigung zur Vorlage bei Deinem Arbeitgeber wird Dir von uns zugesendet.

Mehr Informationen rund um das Thema “Bildungsurlaub” findest du zum Beispiel hier: www.bildungsurlaub.de

Für Deine Fragen dazu stehen wir Dir immer gern zur Verfügung.